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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Gerabronn

Hebesätze Gerabronn

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127032 · 4.512 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gerabronn, Stadt

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

365 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gerabronn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Gerabronn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gerabronn im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 591-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Gerabronn im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gerabronn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gerabronn 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gerabronn auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gerabronn Grundsteuer B
Bühlerzell 360 % −5 Prozentpunkte 410 %
Fichtenau 370 % +5 Prozentpunkte 450 %
Kirchberg an der Jagst 360 % −5 Prozentpunkte 520 %
Michelfeld 370 % +5 Prozentpunkte 420 %
Satteldorf 360 % −5 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Gerabronn an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Gerabronn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gerabronn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gerabronn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gerabronn?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gerabronn?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gerabronn hoch?

Gerabronn liegt 12 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gerabronn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gerabronn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.