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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Kirchberg an der Jagst

Hebesätze Kirchberg an der Jagst

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127046 · 4.496 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchberg an der Jagst, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kirchberg an der Jagst ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Wo Kirchberg an der Jagst im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Kirchberg an der Jagst im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 595-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Kirchberg an der Jagst im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchberg an der Jagst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchberg an der Jagst 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchberg an der Jagst auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kirchberg an der Jagst liegt

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchberg an der Jagst Grundsteuer B
Bühlerzell 360 % 0 Prozentpunkte 410 %
Satteldorf 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Gerabronn 365 % +5 Prozentpunkte 420 %
Schrozberg 355 % −5 Prozentpunkte 400 %
Bühlertann 350 % −10 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Kirchberg an der Jagst an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Kirchberg an der Jagst selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kirchberg an der Jagst noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchberg an der Jagst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchberg an der Jagst?

In Kirchberg an der Jagst gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchberg an der Jagst?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 520 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchberg an der Jagst hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 % liegt der Satz von Kirchberg an der Jagst 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kirchberg an der Jagst. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kirchberg an der Jagst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.