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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Raguhn-Jeßnitz

Hebesätze Raguhn-Jeßnitz

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082301 · 8.850 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Raguhn-Jeßnitz, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Raguhn-Jeßnitz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 28 Prozentpunkte.

Wie Raguhn-Jeßnitz zum Landesdurchschnitt liegt

Raguhn-Jeßnitz liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 70-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Raguhn-Jeßnitz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Raguhn-Jeßnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Raguhn-Jeßnitz 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 −28 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Raguhn-Jeßnitz auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Raguhn-Jeßnitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Raguhn-Jeßnitz Grundsteuer B
Muldestausee 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Südliches Anhalt 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Sandersdorf-Brehna 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Aken (Elbe) 375 % +25 Prozentpunkte 422 %
Zerbst/Anhalt 380 % +30 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Raguhn-Jeßnitz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Raguhn-Jeßnitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Raguhn-Jeßnitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Raguhn-Jeßnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz?

Raguhn-Jeßnitz setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Raguhn-Jeßnitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld von 378 % liegt der Satz von Raguhn-Jeßnitz 28 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Raguhn-Jeßnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Raguhn-Jeßnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.