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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe)

Hebesätze Aken (Elbe)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082005 · 7.401 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Aken (Elbe), Stadt

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
422 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Aken (Elbe) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 422 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Aken (Elbe) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Aken (Elbe) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 375 % setzen bundesweit 86 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 132 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 92-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Aken (Elbe) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aken (Elbe), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aken (Elbe) 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aken (Elbe) auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Aken (Elbe)

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aken (Elbe) Grundsteuer B
Zerbst/Anhalt 380 % +5 Prozentpunkte 400 %
Zörbig 380 % +5 Prozentpunkte 390 %
Sandersdorf-Brehna 360 % −15 Prozentpunkte 380 %
Bitterfeld-Wolfen 400 % +25 Prozentpunkte 390 %
Köthen (Anhalt) 400 % +25 Prozentpunkte 480 %

Ein Rechenbeispiel für Aken (Elbe)

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 375 % ergibt das 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Aken (Elbe) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Aken (Elbe) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aken (Elbe)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aken (Elbe)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aken (Elbe)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 422 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Aken (Elbe) hoch?

Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %. Aken (Elbe) liegt damit 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Aken (Elbe) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Aken (Elbe)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.