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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Muldestausee

Hebesätze Muldestausee

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082241 · 11.650 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Muldestausee setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 28 Prozentpunkte.

Wo Muldestausee im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Muldestausee im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 42-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Muldestausee vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Muldestausee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Muldestausee 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 −28 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Muldestausee auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Muldestausee Grundsteuer B
Raguhn-Jeßnitz 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Südliches Anhalt 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Sandersdorf-Brehna 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Aken (Elbe) 375 % +25 Prozentpunkte 422 %
Zerbst/Anhalt 380 % +30 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Muldestausee anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Muldestausee und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Muldestausee ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Muldestausee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Muldestausee?

In Muldestausee gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Muldestausee?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Muldestausee hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Muldestausee liegt 28 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Muldestausee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Muldestausee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.