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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zerbst/Anhalt

Hebesätze Zerbst/Anhalt

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082430 · 21.429 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zerbst/Anhalt, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Zerbst/Anhalt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Zerbst/Anhalt zum Landesdurchschnitt liegt

Zerbst/Anhalt liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 139 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 24-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Zerbst/Anhalt im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zerbst/Anhalt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zerbst/Anhalt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zerbst/Anhalt auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zerbst/Anhalt Grundsteuer B
Zörbig 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Aken (Elbe) 375 % −5 Prozentpunkte 422 %
Bitterfeld-Wolfen 400 % +20 Prozentpunkte 390 %
Köthen (Anhalt) 400 % +20 Prozentpunkte 480 %
Osternienburger Land 400 % +20 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Zerbst/Anhalt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Zerbst/Anhalt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Zerbst/Anhalt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zerbst/Anhalt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zerbst/Anhalt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zerbst/Anhalt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Zerbst/Anhalt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Zerbst/Anhalt liegt 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Zerbst/Anhalt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Zerbst/Anhalt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.