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Hebesätze Pfedelbach
370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pfedelbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Pfedelbach zum Landesdurchschnitt liegt
Pfedelbach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 280-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Pfedelbach im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pfedelbach | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hohenlohekreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfedelbach auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Pfedelbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pfedelbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Neuenstein | 370 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Niedernhall | 370 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Ingelfingen | 365 % | −5 Prozentpunkte | 320 % |
| Kupferzell | 375 % | +5 Prozentpunkte | 340 % |
| Öhringen | 375 % | +5 Prozentpunkte | 395 % |
Gewerbesteuer in Pfedelbach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Pfedelbach beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Pfedelbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pfedelbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Pfedelbach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.491.893 Euro | 266 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 222.540 Euro | 24 Euro |
| Grundsteuer B | 1.166.500 Euro | 125 Euro |
| Grundsteuer A | 89.785 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.369 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Pfedelbach im Berichtsjahr 2024 266 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Pfedelbach liegt unter diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfedelbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfedelbach?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfedelbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pfedelbach hoch?
Pfedelbach liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Hohenlohekreis von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Pfedelbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.