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Hebesätze Niedernhall
Niedernhall setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Niedernhall zum Landesdurchschnitt liegt
Niedernhall liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 633-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Niedernhall im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Niedernhall | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hohenlohekreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niedernhall auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Niedernhall liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Niedernhall | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Neuenstein | 370 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Pfedelbach | 370 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Ingelfingen | 365 % | −5 Prozentpunkte | 320 % |
| Kupferzell | 375 % | +5 Prozentpunkte | 340 % |
| Öhringen | 375 % | +5 Prozentpunkte | 395 % |
Gewerbesteuer in Niedernhall an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Niedernhall selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Niedernhall noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niedernhall
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niedernhall?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niedernhall?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Niedernhall hoch?
Gemessen am Median Hohenlohekreis von 380 % liegt der Satz von Niedernhall 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Niedernhall. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.