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Baden-Württemberg Hohenlohekreis Neuenstein

Hebesätze Neuenstein

Hohenlohekreis · AGS 08126058 · 6.726 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuenstein, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neuenstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Neuenstein im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Neuenstein im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 389-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neuenstein im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenstein 370 % Berichtsjahr 2024
Median Hohenlohekreis 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenstein auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Hohenlohekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenstein Grundsteuer B
Niedernhall 370 % 0 Prozentpunkte 320 %
Pfedelbach 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ingelfingen 365 % −5 Prozentpunkte 320 %
Kupferzell 375 % +5 Prozentpunkte 340 %
Öhringen 375 % +5 Prozentpunkte 395 %

Was die Gewerbesteuer in Neuenstein konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Neuenstein nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neuenstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neuenstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenstein?

In Neuenstein gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenstein?

Neuenstein setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenstein hoch?

Gemessen am Median Hohenlohekreis von 380 % liegt der Satz von Neuenstein 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neuenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neuenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.