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Hebesätze Kupferzell
375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kupferzell aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wo Kupferzell im Vergleich steht
Der Wert von 375 % ordnet Kupferzell im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 815 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 410-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Kupferzell ausweisen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kupferzell | 375 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hohenlohekreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kupferzell auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kupferzell | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Öhringen | 375 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Bretzfeld | 380 % | +5 Prozentpunkte | 370 % |
| Forchtenberg | 380 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Neuenstein | 370 % | −5 Prozentpunkte | 370 % |
| Niedernhall | 370 % | −5 Prozentpunkte | 320 % |
Was der Hebesatz in Kupferzell in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kupferzell nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Kupferzell noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Kupferzell
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.765.846 Euro | 1.015 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 803.848 Euro | 121 Euro |
| Grundsteuer B | 1.224.081 Euro | 184 Euro |
| Grundsteuer A | 159.160 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.665 | |
Je Einwohner flossen Kupferzell im Berichtsjahr 2024 1.015 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kupferzell
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kupferzell?
In Kupferzell gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kupferzell?
Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Kupferzell hoch?
Gemessen am Median Hohenlohekreis von 380 % liegt der Satz von Kupferzell 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kupferzell per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.