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Hebesätze Oberboihingen
Oberboihingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Oberboihingen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Oberboihingen im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 470-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Oberboihingen im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oberboihingen | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Esslingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberboihingen auf Platz 31, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Oberboihingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oberboihingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aichtal | 390 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Kirchheim unter Teck | 390 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Leinfelden-Echterdingen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Nürtingen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Wernau (Neckar) | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Oberboihingen konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberboihingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberboihingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Oberboihingen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.850.874 Euro | 505 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 262.999 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 826.961 Euro | 147 Euro |
| Grundsteuer A | 8.330 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.644 | |
Je Einwohner flossen Oberboihingen im Berichtsjahr 2024 505 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberboihingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberboihingen?
In Oberboihingen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberboihingen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Oberboihingen hoch?
Oberboihingen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Esslingen von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberboihingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.