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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Kirchheim unter Teck

Hebesätze Kirchheim unter Teck

Landkreis Esslingen · AGS 08116033 · 41.607 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchheim unter Teck, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kirchheim unter Teck ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kirchheim unter Teck hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Kirchheim unter Teck im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchheim unter Teck ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchheim unter Teck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchheim unter Teck 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchheim unter Teck auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Kirchheim unter Teck liegt

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchheim unter Teck Grundsteuer B
Aichtal 390 % 0 Prozentpunkte 370 %
Leinfelden-Echterdingen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Nürtingen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Oberboihingen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wernau (Neckar) 390 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Kirchheim unter Teck in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchheim unter Teck nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchheim unter Teck noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchheim unter Teck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchheim unter Teck?

In Kirchheim unter Teck gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchheim unter Teck?

Die Grundsteuer B liegt bei 395 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchheim unter Teck hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Kirchheim unter Teck liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchheim unter Teck per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kirchheim unter Teck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.