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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Wernau (Neckar)

Hebesätze Wernau (Neckar)

Landkreis Esslingen · AGS 08116072 · 12.253 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wernau (Neckar), Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wernau (Neckar) beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Wernau (Neckar) zum Landesdurchschnitt liegt

Wernau (Neckar) liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 198-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wernau (Neckar) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wernau (Neckar), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wernau (Neckar) 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wernau (Neckar) auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Wernau (Neckar) liegt

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wernau (Neckar) Grundsteuer B
Aichtal 390 % 0 Prozentpunkte 370 %
Kirchheim unter Teck 390 % 0 Prozentpunkte 395 %
Leinfelden-Echterdingen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Nürtingen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Oberboihingen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Wernau (Neckar) konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wernau (Neckar), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wernau (Neckar) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wernau (Neckar)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wernau (Neckar)?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wernau (Neckar)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wernau (Neckar) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wernau (Neckar) liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wernau (Neckar) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wernau (Neckar)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.