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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Leinfelden-Echterdingen

Hebesätze Leinfelden-Echterdingen

Landkreis Esslingen · AGS 08116078 · 40.357 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Leinfelden-Echterdingen, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Leinfelden-Echterdingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Leinfelden-Echterdingen zum Landesdurchschnitt liegt

Leinfelden-Echterdingen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Leinfelden-Echterdingen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Leinfelden-Echterdingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Leinfelden-Echterdingen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leinfelden-Echterdingen auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Leinfelden-Echterdingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Leinfelden-Echterdingen Grundsteuer B
Aichtal 390 % 0 Prozentpunkte 370 %
Kirchheim unter Teck 390 % 0 Prozentpunkte 395 %
Nürtingen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Oberboihingen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wernau (Neckar) 390 % 0 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Leinfelden-Echterdingen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Leinfelden-Echterdingen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Leinfelden-Echterdingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Leinfelden-Echterdingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leinfelden-Echterdingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leinfelden-Echterdingen?

In Leinfelden-Echterdingen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leinfelden-Echterdingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Leinfelden-Echterdingen hoch?

Leinfelden-Echterdingen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Esslingen von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Leinfelden-Echterdingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Leinfelden-Echterdingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.