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Hebesätze Neroth
In Neroth gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 545 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 700 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 165 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Neroth hoch?
1 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 545 % fest. Damit liegt Neroth im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.298 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 786-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Neroth im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neroth | 545 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +165 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +165 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neroth auf Platz 109, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Neroth liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neroth | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Feusdorf | 450 % | −95 Prozentpunkte | 690 % |
| Steineberg | 450 % | −95 Prozentpunkte | 600 % |
| Hallschlag | 435 % | −110 Prozentpunkte | 700 % |
| Lissendorf | 435 % | −110 Prozentpunkte | 750 % |
| Gerolstein | 430 % | −115 Prozentpunkte | 525 % |
Gewerbesteuer in Neroth an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 545 %, also 18.216,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.515,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Neroth selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neroth noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Neroth aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 243.558 Euro | 299 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 15.641 Euro | 19 Euro |
| Grundsteuer B | 119.149 Euro | 146 Euro |
| Grundsteuer A | 5.314 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 815 | |
Neroth nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 299 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 815 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neroth
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neroth?
In Neroth gilt ein Hebesatz von 545 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 18.216,63 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neroth?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 700 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neroth hoch?
Neroth liegt 165 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vulkaneifel von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neroth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.