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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Hallschlag

Hebesätze Hallschlag

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233214 · 450 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hallschlag ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 700 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wo Hallschlag im Vergleich steht

Der Wert von 435 % ordnet Hallschlag im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 35 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.218 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.342-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hallschlag im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hallschlag, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hallschlag 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hallschlag auf Platz 105, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hallschlag Grundsteuer B
Lissendorf 435 % 0 Prozentpunkte 750 %
Gerolstein 430 % −5 Prozentpunkte 525 %
Daun 425 % −10 Prozentpunkte 667 %
Feusdorf 450 % +15 Prozentpunkte 690 %
Rockeskyll 420 % −15 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Hallschlag an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 435 % macht daraus 14.539,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Hallschlag nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Hallschlag selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hallschlag noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hallschlag

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hallschlag?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hallschlag?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 700 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hallschlag hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Hallschlag liegt 55 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hallschlag legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hallschlag
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.