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Hebesätze Feusdorf
Für Feusdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.
Was der Wert für Feusdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Feusdorf im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.229-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Feusdorf im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Feusdorf | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Feusdorf auf Platz 107, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Feusdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Feusdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Steineberg | 450 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Hallschlag | 435 % | −15 Prozentpunkte | 700 % |
| Lissendorf | 435 % | −15 Prozentpunkte | 750 % |
| Gerolstein | 430 % | −20 Prozentpunkte | 525 % |
| Daun | 425 % | −25 Prozentpunkte | 667 % |
Was die Gewerbesteuer in Feusdorf konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Feusdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Feusdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Feusdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Feusdorf?
450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Feusdorf?
Feusdorf setzt die Grundsteuer B auf 690 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Feusdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Feusdorf liegt 70 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Feusdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.