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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Gerolstein

Hebesätze Gerolstein

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233026 · 7.859 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gerolstein, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gerolstein setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 525 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Gerolstein im Vergleich steht

Der Wert von 430 % ordnet Gerolstein im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 90 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gerolstein vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gerolstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gerolstein 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gerolstein auf Platz 104, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Gerolstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gerolstein Grundsteuer B
Daun 425 % −5 Prozentpunkte 667 %
Hallschlag 435 % +5 Prozentpunkte 700 %
Lissendorf 435 % +5 Prozentpunkte 750 %
Rockeskyll 420 % −10 Prozentpunkte 500 %
Üxheim 420 % −10 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gerolstein anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 430 % macht daraus 14.372,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Gerolstein beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gerolstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gerolstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gerolstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gerolstein?

430 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.372,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gerolstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 525 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gerolstein hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vulkaneifel von 380 % liegt Gerolstein 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gerolstein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gerolstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.