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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Lindlar

Hebesätze Lindlar

Oberbergischer Kreis · AGS 05374020 · 21.628 Einwohner

Gewerbesteuer
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
903 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lindlar gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 515 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 903 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Lindlar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lindlar im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 515 % setzen bundesweit 7 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 194-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lindlar ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindlar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindlar 515 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +135 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindlar auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindlar Grundsteuer B
Nümbrecht 510 % −5 Prozentpunkte 675 %
Morsbach 505 % −10 Prozentpunkte 605 %
Engelskirchen 499 % −16 Prozentpunkte 650 %
Marienheide 490 % −25 Prozentpunkte 699 %
Radevormwald 490 % −25 Prozentpunkte 490 %

Was der Hebesatz in Lindlar in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 515 % ergibt das 17.213,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.512,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lindlar nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lindlar noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindlar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindlar?

Lindlar setzt 515 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 17.213,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindlar?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 903 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lindlar hoch?

Im Vergleich zum Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt Lindlar 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lindlar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lindlar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.