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Hebesätze Lebus
In Lebus gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wie Lebus zum Landesdurchschnitt liegt
Lebus liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 367 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 159-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Lebus im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lebus | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Märkisch-Oderland | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lebus auf Platz 40, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Lebus liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lebus | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Golzow | 360 % | 0 Prozentpunkte | 445 % |
| Podelzig | 360 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
| Seelow | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Küstriner Vorland | 353 % | −7 Prozentpunkte | 415 % |
| Falkenhagen | 350 % | −10 Prozentpunkte | 405 % |
Gewerbesteuer in Lebus an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Lebus selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lebus noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Lebus
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.491.178 Euro | 817 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 242.198 Euro | 79 Euro |
| Grundsteuer B | 254.701 Euro | 84 Euro |
| Grundsteuer A | 33.575 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.049 | |
Je Einwohner flossen Lebus im Berichtsjahr 2024 817 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lebus
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lebus?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lebus?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Lebus hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 % liegt Lebus 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Lebus selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.