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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Seelow

Hebesätze Seelow

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064448 · 5.479 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Seelow, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Seelow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Seelow zum Landesdurchschnitt liegt

Seelow liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 367 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 121-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Seelow im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seelow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seelow 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seelow auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seelow Grundsteuer B
Golzow 360 % 0 Prozentpunkte 445 %
Lebus 360 % 0 Prozentpunkte 365 %
Podelzig 360 % 0 Prozentpunkte 325 %
Küstriner Vorland 353 % −7 Prozentpunkte 415 %
Falkenhagen 350 % −10 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Seelow an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Seelow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Seelow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seelow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seelow?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seelow?

Seelow setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Seelow hoch?

Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %. Seelow liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Seelow legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Seelow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.