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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Küstriner Vorland

Hebesätze Küstriner Vorland

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064266 · 2.531 Einwohner

Gewerbesteuer
353 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
372 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

353 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Küstriner Vorland aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Wie Küstriner Vorland bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Küstriner Vorland im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 353 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 366 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 176-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Küstriner Vorland ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Küstriner Vorland, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Küstriner Vorland 353 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 +33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −27 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Küstriner Vorland auf Platz 39, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Küstriner Vorland liegt

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Küstriner Vorland Grundsteuer B
Falkenhagen 350 % −3 Prozentpunkte 405 %
Prötzel 350 % −3 Prozentpunkte 386 %
Strausberg 350 % −3 Prozentpunkte 405 %
Zechin 350 % −3 Prozentpunkte 420 %
Golzow 360 % +7 Prozentpunkte 445 %

Was der Hebesatz in Küstriner Vorland in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 353 % ergibt das 11.799,03 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 902,48 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Küstriner Vorland nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Küstriner Vorland noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Küstriner Vorland

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Küstriner Vorland?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 353 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.799,03 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Küstriner Vorland?

Küstriner Vorland setzt die Grundsteuer B auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Küstriner Vorland hoch?

Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %. Küstriner Vorland liegt damit 33 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Küstriner Vorland. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Küstriner Vorland
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.