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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Podelzig

Hebesätze Podelzig

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064388 · 894 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
265 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Podelzig gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Podelzig bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Podelzig im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 367 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 284-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Podelzig nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Podelzig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Podelzig 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Podelzig auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Podelzig liegt

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Podelzig Grundsteuer B
Golzow 360 % 0 Prozentpunkte 445 %
Lebus 360 % 0 Prozentpunkte 365 %
Seelow 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Küstriner Vorland 353 % −7 Prozentpunkte 415 %
Falkenhagen 350 % −10 Prozentpunkte 405 %

Ein Rechenbeispiel für Podelzig

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Podelzig legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Podelzig fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Podelzig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Podelzig?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Podelzig?

Podelzig setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Podelzig hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Podelzig liegt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Podelzig. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Podelzig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.