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Hebesätze Kyritz
In Kyritz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 323 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Kyritz hoch?
17 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 323 % fest. Damit liegt Kyritz im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 207 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 82-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Kyritz im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kyritz | 323 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin | 323 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −57 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kyritz auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Kyritz mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kyritz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Wittstock/Dosse | 323 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Wusterhausen/Dosse | 323 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Zernitz-Lohm | 323 % | 0 Prozentpunkte | 379 % |
| Breddin | 324 % | +1 Prozentpunkte | 410 % |
| Heiligengrabe | 324 % | +1 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Kyritz an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 323 %, also 10.796,28 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.905,23 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Kyritz beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Kyritz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kyritz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Kyritz tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.884.053 Euro | 425 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 420.873 Euro | 46 Euro |
| Grundsteuer B | 1.249.893 Euro | 137 Euro |
| Grundsteuer A | 237.857 Euro | 26 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.147 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Kyritz im Berichtsjahr 2024 425 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Kyritz liegt über diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kyritz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kyritz?
323 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.796,28 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kyritz?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kyritz hoch?
Kyritz liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Kyritz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.