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Hebesätze Breddin
Breddin setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 324 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Was der Wert für Breddin bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Breddin im niedrigsten Fünftel; der Satz von 324 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 281-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Breddin nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Breddin | 324 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin | 323 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −56 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Breddin auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Breddin mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Breddin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Heiligengrabe | 324 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Neustadt (Dosse) | 324 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Sieversdorf-Hohenofen | 324 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Dreetz | 325 % | +1 Prozentpunkte | 410 % |
| Kyritz | 323 % | −1 Prozentpunkte | 420 % |
Ein Rechenbeispiel für Breddin
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 324 % sind das 10.829,70 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Breddin beschließt
Breddin legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Breddin fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Breddin aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 211.397 Euro | 238 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 22.836 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 73.905 Euro | 83 Euro |
| Grundsteuer A | 10.726 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 890 | |
Breddin nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 238 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Bei 890 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Breddin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Breddin?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 324 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Breddin?
410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Breddin hoch?
Breddin liegt 1 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Breddin per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.