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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Wittstock/Dosse

Hebesätze Wittstock/Dosse

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068468 · 14.158 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wittstock/Dosse, Stadt

Gewerbesteuer
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

323 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wittstock/Dosse aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 % und damit auf demselben Wert.

Wo Wittstock/Dosse im Vergleich steht

Der Wert von 323 % ordnet Wittstock/Dosse im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 16 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 207 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 46-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wittstock/Dosse nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wittstock/Dosse, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wittstock/Dosse 323 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −57 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittstock/Dosse auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Wittstock/Dosse liegt

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wittstock/Dosse Grundsteuer B
Kyritz 323 % 0 Prozentpunkte 420 %
Wusterhausen/Dosse 323 % 0 Prozentpunkte 410 %
Zernitz-Lohm 323 % 0 Prozentpunkte 379 %
Breddin 324 % +1 Prozentpunkte 410 %
Heiligengrabe 324 % +1 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Wittstock/Dosse

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 323 % macht daraus 10.796,28 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.905,23 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Wittstock/Dosse legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wittstock/Dosse fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittstock/Dosse

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittstock/Dosse?

Wittstock/Dosse setzt 323 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.796,28 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittstock/Dosse?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wittstock/Dosse hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 % liegt der Satz von Wittstock/Dosse genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wittstock/Dosse selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wittstock/Dosse
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.