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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Heiligengrabe

Hebesätze Heiligengrabe

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068181 · 4.365 Einwohner

Gewerbesteuer
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heiligengrabe ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 324 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Heiligengrabe bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Heiligengrabe im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 324 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 133-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Heiligengrabe vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heiligengrabe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heiligengrabe 324 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −56 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heiligengrabe auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Heiligengrabe mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heiligengrabe Grundsteuer B
Breddin 324 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neustadt (Dosse) 324 % 0 Prozentpunkte 410 %
Sieversdorf-Hohenofen 324 % 0 Prozentpunkte 410 %
Dreetz 325 % +1 Prozentpunkte 410 %
Kyritz 323 % −1 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Heiligengrabe anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 324 % ergibt das 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Heiligengrabe beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Heiligengrabe und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Heiligengrabe ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heiligengrabe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heiligengrabe?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 324 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heiligengrabe?

Heiligengrabe setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Heiligengrabe hoch?

Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %. Heiligengrabe liegt damit 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Heiligengrabe legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heiligengrabe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.