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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Rutsweiler an der Lauter

Hebesätze Rutsweiler an der Lauter

Landkreis Kusel · AGS 07336090 · 366 Einwohner

Gewerbesteuer
421 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
615 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
413 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rutsweiler an der Lauter setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 421 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 615 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 37 Prozentpunkte.

Wo Rutsweiler an der Lauter im Vergleich steht

Der Wert von 421 % ordnet Rutsweiler an der Lauter im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 5 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.182 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.509-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rutsweiler an der Lauter im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rutsweiler an der Lauter, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rutsweiler an der Lauter 421 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +37 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rutsweiler an der Lauter auf Platz 91, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Rutsweiler an der Lauter liegt

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rutsweiler an der Lauter Grundsteuer B
Grumbach 415 % −6 Prozentpunkte 600 %
Kappeln 430 % +9 Prozentpunkte 613 %
Oberweiler-Tiefenbach 410 % −11 Prozentpunkte 505 %
Wolfstein 410 % −11 Prozentpunkte 615 %
Welchweiler 435 % +14 Prozentpunkte 485 %

Was die Gewerbesteuer in Rutsweiler an der Lauter konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 421 % macht daraus 14.071,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,43 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rutsweiler an der Lauter, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rutsweiler an der Lauter noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rutsweiler an der Lauter

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rutsweiler an der Lauter?

Rutsweiler an der Lauter setzt 421 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.071,93 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rutsweiler an der Lauter?

615 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rutsweiler an der Lauter hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kusel von 384 % liegt Rutsweiler an der Lauter 37 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rutsweiler an der Lauter. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rutsweiler an der Lauter
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.