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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Ergersheim

Hebesätze Ergersheim

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575122 · 1.085 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ergersheim beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ergersheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ergersheim im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.879-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Ergersheim nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ergersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ergersheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ergersheim auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Ergersheim

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ergersheim Grundsteuer B
Hemmersheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Langenfeld 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Markt Bibart 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Markt Taschendorf 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Neustadt a.d.Aisch 375 % −5 Prozentpunkte 475 %

Ein Rechenbeispiel für Ergersheim

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Ergersheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Ergersheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ergersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ergersheim?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ergersheim?

Ergersheim setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ergersheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Ergersheim liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ergersheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ergersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.