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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch

Hebesätze Neustadt a.d.Aisch

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575153 · 13.447 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt a.d.Aisch, St

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neustadt a.d.Aisch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Neustadt a.d.Aisch hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Neustadt a.d.Aisch im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.586 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 153-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neustadt a.d.Aisch vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt a.d.Aisch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt a.d.Aisch 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt a.d.Aisch auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Neustadt a.d.Aisch

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt a.d.Aisch Grundsteuer B
Ergersheim 380 % +5 Prozentpunkte 450 %
Gollhofen 370 % −5 Prozentpunkte 500 %
Hemmersheim 380 % +5 Prozentpunkte 450 %
Langenfeld 380 % +5 Prozentpunkte 300 %
Markt Bibart 380 % +5 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neustadt a.d.Aisch anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neustadt a.d.Aisch und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neustadt a.d.Aisch ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt a.d.Aisch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.d.Aisch?

In Neustadt a.d.Aisch gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt a.d.Aisch?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.d.Aisch hoch?

Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %. Neustadt a.d.Aisch liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neustadt a.d.Aisch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neustadt a.d.Aisch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.