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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Langenfeld

Hebesätze Langenfeld

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575138 · 1.065 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langenfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Langenfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Langenfeld im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.886-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Langenfeld im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenfeld 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenfeld auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Langenfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenfeld Grundsteuer B
Ergersheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Hemmersheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Markt Bibart 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Markt Taschendorf 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Neustadt a.d.Aisch 375 % −5 Prozentpunkte 475 %

Gewerbesteuer in Langenfeld an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Langenfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Langenfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenfeld?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Langenfeld hoch?

Langenfeld liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Langenfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Langenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.