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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Markt Taschendorf

Hebesätze Markt Taschendorf

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575147 · 1.023 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Markt Taschendorf, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Markt Taschendorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Markt Taschendorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Markt Taschendorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.906-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Markt Taschendorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Markt Taschendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Markt Taschendorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Markt Taschendorf auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Markt Taschendorf Grundsteuer B
Ergersheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Hemmersheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Langenfeld 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Markt Bibart 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Neustadt a.d.Aisch 375 % −5 Prozentpunkte 475 %

Gewerbesteuer in Markt Taschendorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Markt Taschendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Markt Taschendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Markt Taschendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Markt Taschendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Markt Taschendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Markt Taschendorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 % liegt Markt Taschendorf 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Markt Taschendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Markt Taschendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.