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Niedersachsen Landkreis Holzminden Derental

Hebesätze Derental

Landkreis Holzminden · AGS 03255009 · 594 Einwohner

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Derental beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 102 Prozentpunkte.

Wie Derental bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Derental im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 460 % setzen bundesweit 43 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 906 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 890-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Derental nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Derental, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Derental 460 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +102 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Derental auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Derental mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Derental Grundsteuer B
Fürstenberg 480 % +20 Prozentpunkte 480 %
Bevern, Flecken 411 % −49 Prozentpunkte 496 %
Lauenförde, Flecken 410 % −50 Prozentpunkte 405 %
Boffzen 405 % −55 Prozentpunkte 405 %
Delligsen, Flecken 400 % −60 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Derental

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 460 % ergibt das 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Derental beschliesst

Derental legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Derental fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Derental

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Derental?

Der Hebesatz liegt bei 460 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.375,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Derental?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Derental hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 358 %. Derental liegt 102 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Derental legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Derental
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.