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Hebesätze Sieversdorf-Hohenofen
Sieversdorf-Hohenofen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 324 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Wo Sieversdorf-Hohenofen im Vergleich steht
Der Wert von 324 % ordnet Sieversdorf-Hohenofen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 20 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 326-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Sieversdorf-Hohenofen im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sieversdorf-Hohenofen | 324 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin | 323 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −56 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sieversdorf-Hohenofen auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sieversdorf-Hohenofen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breddin | 324 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Heiligengrabe | 324 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Neustadt (Dosse) | 324 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Dreetz | 325 % | +1 Prozentpunkte | 410 % |
| Kyritz | 323 % | −1 Prozentpunkte | 420 % |
Was die Gewerbesteuer in Sieversdorf-Hohenofen konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 324 % macht daraus 10.829,70 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sieversdorf-Hohenofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sieversdorf-Hohenofen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sieversdorf-Hohenofen?
324 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.829,70 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sieversdorf-Hohenofen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Sieversdorf-Hohenofen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 % liegt der Satz von Sieversdorf-Hohenofen 1 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.