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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt)

Hebesätze Köthen (Anhalt)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082180 · 25.136 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Köthen (Anhalt), Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Köthen (Anhalt) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Was der Wert für Köthen (Anhalt) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Köthen (Anhalt) im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 17-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Köthen (Anhalt) vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Köthen (Anhalt), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Köthen (Anhalt) 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Köthen (Anhalt) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Köthen (Anhalt) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Köthen (Anhalt) Grundsteuer B
Bitterfeld-Wolfen 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Osternienburger Land 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Zerbst/Anhalt 380 % −20 Prozentpunkte 400 %
Zörbig 380 % −20 Prozentpunkte 390 %
Aken (Elbe) 375 % −25 Prozentpunkte 422 %

Wie viel Gewerbesteuer in Köthen (Anhalt) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Köthen (Anhalt) beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Köthen (Anhalt) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Köthen (Anhalt) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Köthen (Anhalt)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Köthen (Anhalt)?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Köthen (Anhalt)?

480 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Köthen (Anhalt) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Köthen (Anhalt) liegt 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Köthen (Anhalt). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Köthen (Anhalt)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.