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Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Osternienburger Land

Hebesätze Osternienburger Land

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · AGS 15082256 · 8.324 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Osternienburger Land gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Wie Osternienburger Land zum Landesdurchschnitt liegt

Osternienburger Land liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Osternienburger Land vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osternienburger Land, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osternienburger Land 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld 378 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osternienburger Land auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Osternienburger Land mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osternienburger Land Grundsteuer B
Bitterfeld-Wolfen 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Köthen (Anhalt) 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Zerbst/Anhalt 380 % −20 Prozentpunkte 400 %
Zörbig 380 % −20 Prozentpunkte 390 %
Aken (Elbe) 375 % −25 Prozentpunkte 422 %

Wie viel Gewerbesteuer in Osternienburger Land anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Osternienburger Land beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Osternienburger Land und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Osternienburger Land ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osternienburger Land

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osternienburger Land?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osternienburger Land?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Osternienburger Land hoch?

Der Median Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei 378 %. Osternienburger Land liegt damit 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Osternienburger Land per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Osternienburger Land
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.