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Bayern Landkreis Hof Zell im Fichtelgebirge

Hebesätze Zell im Fichtelgebirge

Landkreis Hof · AGS 09475189 · 1.866 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zell im Fichtelgebirge, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Zell im Fichtelgebirge gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Zell im Fichtelgebirge bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Zell im Fichtelgebirge im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.403-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Zell im Fichtelgebirge im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zell im Fichtelgebirge, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zell im Fichtelgebirge 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hof 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zell im Fichtelgebirge auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Hof mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zell im Fichtelgebirge Grundsteuer B
Münchberg 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Naila 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schwarzenbach a.Wald 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bad Steben 345 % +5 Prozentpunkte 345 %
Köditz 345 % +5 Prozentpunkte 345 %

Was die Gewerbesteuer in Zell im Fichtelgebirge konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Zell im Fichtelgebirge, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Zell im Fichtelgebirge noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zell im Fichtelgebirge

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zell im Fichtelgebirge?

In Zell im Fichtelgebirge gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zell im Fichtelgebirge?

Zell im Fichtelgebirge setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Zell im Fichtelgebirge hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Zell im Fichtelgebirge liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Zell im Fichtelgebirge durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Zell im Fichtelgebirge
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.