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Bayern Landkreis Hof Schwarzenbach a.Wald

Hebesätze Schwarzenbach a.Wald

Landkreis Hof · AGS 09475169 · 4.431 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schwarzenbach a.Wald, St

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schwarzenbach a.Wald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wo Schwarzenbach a.Wald im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Schwarzenbach a.Wald im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 666-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schwarzenbach a.Wald ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwarzenbach a.Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwarzenbach a.Wald 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hof 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwarzenbach a.Wald auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Schwarzenbach a.Wald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Hof mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwarzenbach a.Wald Grundsteuer B
Münchberg 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Naila 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Zell im Fichtelgebirge 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bad Steben 345 % +5 Prozentpunkte 345 %
Köditz 345 % +5 Prozentpunkte 345 %

Was der Hebesatz in Schwarzenbach a.Wald in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Schwarzenbach a.Wald beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schwarzenbach a.Wald nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schwarzenbach a.Wald noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwarzenbach a.Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwarzenbach a.Wald?

In Schwarzenbach a.Wald gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwarzenbach a.Wald?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schwarzenbach a.Wald hoch?

Gemessen am Median Landkreis Hof von 340 % liegt der Satz von Schwarzenbach a.Wald genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schwarzenbach a.Wald durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schwarzenbach a.Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.