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Hebesätze Köditz
In Köditz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Köditz zum Landesdurchschnitt liegt
Köditz liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.161-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Köditz im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Köditz | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hof | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Köditz auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Köditz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Köditz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Steben | 345 % | 0 Prozentpunkte | 345 % |
| Münchberg | 340 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Naila | 340 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Regnitzlosau | 350 % | +5 Prozentpunkte | 380 % |
| Schwarzenbach a.Wald | 340 % | −5 Prozentpunkte | 340 % |
Gewerbesteuer in Köditz an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Köditz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Köditz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Köditz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Köditz?
Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Köditz?
Köditz setzt die Grundsteuer B auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Köditz hoch?
Gemessen am Median Landkreis Hof von 340 % liegt der Satz von Köditz 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Köditz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.