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Bayern Landkreis Hof Köditz

Hebesätze Köditz

Landkreis Hof · AGS 09475141 · 2.453 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Köditz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Köditz zum Landesdurchschnitt liegt

Köditz liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.161-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Köditz im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Köditz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Köditz 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hof 340 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Köditz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Köditz

Gemeinden im Landkreis Hof mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Köditz Grundsteuer B
Bad Steben 345 % 0 Prozentpunkte 345 %
Münchberg 340 % −5 Prozentpunkte 380 %
Naila 340 % −5 Prozentpunkte 350 %
Regnitzlosau 350 % +5 Prozentpunkte 380 %
Schwarzenbach a.Wald 340 % −5 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Köditz an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Köditz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Köditz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Köditz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Köditz?

Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Köditz?

Köditz setzt die Grundsteuer B auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Köditz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Hof von 340 % liegt der Satz von Köditz 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Köditz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Köditz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.