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Hebesätze Wolken

Landkreis Mayen-Koblenz · AGS 07137231 · 1.065 Einwohner

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wolken beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wolken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wolken im höchsten Fünftel; der Satz von 480 % kommt insgesamt 37 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.285 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 648-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.

Wolken im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wolken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wolken 480 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Mayen-Koblenz 400 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wolken auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Wolken liegt

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wolken Grundsteuer B
Rhens 480 % 0 Prozentpunkte 550 %
Münstermaifeld 485 % +5 Prozentpunkte 485 %
Plaidt 440 % −40 Prozentpunkte 465 %
Saffig 440 % −40 Prozentpunkte 465 %
Kruft 435 % −45 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Wolken an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 480 % sind das 16.044,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Wolken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wolken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Wolken

Istaufkommen der Realsteuern in Wolken, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer875.627 Euro771 Euro
davon Gewerbesteuerumlage63.848 Euro56 Euro
Grundsteuer B207.698 Euro183 Euro
Grundsteuer A8.738 Euro8 Euro
Einwohner am 31.12.20241.136

Je Einwohner flossen Wolken im Berichtsjahr 2024 771 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wolken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wolken?

Der Hebesatz liegt bei 480 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.044,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wolken?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 550 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wolken hoch?

Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %. Wolken liegt damit 80 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wolken. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wolken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.