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Hebesätze Saffig
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Saffig beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Saffig bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Saffig im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 302-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Saffig im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Saffig | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mayen-Koblenz | 400 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saffig auf Platz 83, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Saffig
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Saffig | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Plaidt | 440 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Kruft | 435 % | −5 Prozentpunkte | 520 % |
| Hatzenport | 420 % | −20 Prozentpunkte | 465 % |
| Andernach | 415 % | −25 Prozentpunkte | 550 % |
| Mayen | 415 % | −25 Prozentpunkte | 535 % |
Gewerbesteuer in Saffig an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Saffig selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Saffig noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saffig
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saffig?
In Saffig gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saffig?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Saffig hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mayen-Koblenz von 400 % liegt der Satz von Saffig 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Saffig legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.