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Rheinland-Pfalz Landkreis Mayen-Koblenz Saffig

Hebesätze Saffig

Landkreis Mayen-Koblenz · AGS 07137096 · 2.226 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Saffig beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Saffig bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Saffig im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 302-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Saffig im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saffig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saffig 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mayen-Koblenz 400 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saffig auf Platz 83, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Saffig

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saffig Grundsteuer B
Plaidt 440 % 0 Prozentpunkte 465 %
Kruft 435 % −5 Prozentpunkte 520 %
Hatzenport 420 % −20 Prozentpunkte 465 %
Andernach 415 % −25 Prozentpunkte 550 %
Mayen 415 % −25 Prozentpunkte 535 %

Gewerbesteuer in Saffig an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Saffig selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Saffig noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saffig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saffig?

In Saffig gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saffig?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Saffig hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mayen-Koblenz von 400 % liegt der Satz von Saffig 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Saffig legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Saffig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.