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Brandenburg Landkreis Spree-Neiße Wiesengrund

Hebesätze Wiesengrund

Landkreis Spree-Neiße · AGS 12071414 · 1.344 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wiesengrund setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Wiesengrund hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Wiesengrund im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 234-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wiesengrund nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiesengrund, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiesengrund 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Spree-Neiße 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesengrund auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Wiesengrund liegt

Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiesengrund Grundsteuer B
Döbern 350 % 0 Prozentpunkte 430 %
Drebkau 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Felixsee 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Forst (Lausitz) 350 % 0 Prozentpunkte 405 %
Groß Schacksdorf-Simmersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 375 %

Ein Rechenbeispiel für Wiesengrund

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Wiesengrund legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wiesengrund fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesengrund

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesengrund?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesengrund?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wiesengrund hoch?

Wiesengrund liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Spree-Neiße von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wiesengrund. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wiesengrund
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.