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Hebesätze Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Für Groß Schacksdorf-Simmersdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wo Groß Schacksdorf-Simmersdorf im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Groß Schacksdorf-Simmersdorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 296-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Groß Schacksdorf-Simmersdorf im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Groß Schacksdorf-Simmersdorf | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Spree-Neiße | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß Schacksdorf-Simmersdorf auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Groß Schacksdorf-Simmersdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Groß Schacksdorf-Simmersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Döbern | 350 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Drebkau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Felixsee | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Forst (Lausitz) | 350 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Jämlitz-Klein Düben | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Groß Schacksdorf-Simmersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Groß Schacksdorf-Simmersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf hoch?
Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 %. Groß Schacksdorf-Simmersdorf liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Groß Schacksdorf-Simmersdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.