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Brandenburg Landkreis Spree-Neiße Forst (Lausitz)

Hebesätze Forst (Lausitz)

Landkreis Spree-Neiße · AGS 12071076 · 17.867 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Forst (Lausitz), Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Forst (Lausitz) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Forst (Lausitz) zum Landesdurchschnitt liegt

Forst (Lausitz) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Forst (Lausitz) ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Forst (Lausitz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Forst (Lausitz) 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Spree-Neiße 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Forst (Lausitz) auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Forst (Lausitz) Grundsteuer B
Döbern 350 % 0 Prozentpunkte 430 %
Drebkau 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Felixsee 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Groß Schacksdorf-Simmersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 375 %
Jämlitz-Klein Düben 350 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Forst (Lausitz) in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Forst (Lausitz) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Forst (Lausitz) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Forst (Lausitz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Forst (Lausitz)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Forst (Lausitz)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Forst (Lausitz) hoch?

Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 %. Forst (Lausitz) liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Forst (Lausitz) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Forst (Lausitz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.