Baden-Württemberg › Ostalbkreis ›Westhausen
Hebesätze Westhausen
Westhausen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Westhausen hoch?
315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Westhausen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 436-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Westhausen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Westhausen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Westhausen auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Westhausen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Westhausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Böbingen an der Rems | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hüttlingen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Kirchheim am Ries | 370 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Lauchheim | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Mögglingen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
Was der Hebesatz in Westhausen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Westhausen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Westhausen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Westhausen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.832.527 Euro | 1.114 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 753.086 Euro | 123 Euro |
| Grundsteuer B | 856.697 Euro | 140 Euro |
| Grundsteuer A | 56.576 Euro | 9 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.136 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Westhausen im Berichtsjahr 2024 1.114 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Westhausen liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Westhausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Westhausen?
In Westhausen gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Westhausen?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Westhausen hoch?
Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %. Westhausen liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Westhausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.