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Baden-Württemberg Ostalbkreis Böbingen an der Rems

Hebesätze Böbingen an der Rems

Ostalbkreis · AGS 08136009 · 4.704 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Böbingen an der Rems aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Böbingen an der Rems im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Böbingen an der Rems im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 570-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Böbingen an der Rems im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Böbingen an der Rems, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Böbingen an der Rems 370 % Berichtsjahr 2024
Median Ostalbkreis 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Böbingen an der Rems auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Ostalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Böbingen an der Rems Grundsteuer B
Hüttlingen 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kirchheim am Ries 370 % 0 Prozentpunkte 420 %
Lauchheim 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Mögglingen 370 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neresheim 370 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Böbingen an der Rems an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Böbingen an der Rems nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Böbingen an der Rems selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Böbingen an der Rems noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Böbingen an der Rems

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Böbingen an der Rems?

In Böbingen an der Rems gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Böbingen an der Rems?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Böbingen an der Rems hoch?

Im Vergleich zum Median Ostalbkreis von 360 % liegt Böbingen an der Rems 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Böbingen an der Rems legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Böbingen an der Rems
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.