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Baden-Württemberg Ostalbkreis Kirchheim am Ries

Hebesätze Kirchheim am Ries

Ostalbkreis · AGS 08136037 · 1.861 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kirchheim am Ries setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Kirchheim am Ries zum Landesdurchschnitt liegt

Kirchheim am Ries liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 949-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kirchheim am Ries vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchheim am Ries, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchheim am Ries 370 % Berichtsjahr 2024
Median Ostalbkreis 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchheim am Ries auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Kirchheim am Ries mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Ostalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchheim am Ries Grundsteuer B
Böbingen an der Rems 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hüttlingen 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lauchheim 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Mögglingen 370 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neresheim 370 % 0 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kirchheim am Ries anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Kirchheim am Ries beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kirchheim am Ries und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kirchheim am Ries ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchheim am Ries

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchheim am Ries?

Kirchheim am Ries setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchheim am Ries?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchheim am Ries hoch?

Im Vergleich zum Median Ostalbkreis von 360 % liegt Kirchheim am Ries 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchheim am Ries per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kirchheim am Ries
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.