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Nordrhein-Westfalen Rheinisch-Bergischer Kreis Wermelskirchen

Hebesätze Wermelskirchen

Rheinisch-Bergischer Kreis · AGS 05378032 · 34.913 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wermelskirchen, Stadt

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
670 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wermelskirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 670 %. Der Median Rheinisch-Bergischer Kreis liegt bei 463 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wermelskirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wermelskirchen im höchsten Fünftel; der Satz von 480 % kommt insgesamt 37 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 260 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 122-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wermelskirchen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wermelskirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wermelskirchen 480 % Berichtsjahr 2024
Median Rheinisch-Bergischer Kreis 463 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wermelskirchen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Wermelskirchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wermelskirchen Grundsteuer B
Kürten 480 % 0 Prozentpunkte 675 %
Rösrath 490 % +10 Prozentpunkte 690 %
Overath 465 % −15 Prozentpunkte 850 %
Bergisch Gladbach 460 % −20 Prozentpunkte 731 %
Burscheid 445 % −35 Prozentpunkte 501 %

Ein Rechenbeispiel für Wermelskirchen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 480 % sind das 16.044,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Wermelskirchen beschliesst

Wermelskirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wermelskirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wermelskirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wermelskirchen?

480 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.044,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wermelskirchen?

Die Grundsteuer B liegt bei 670 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wermelskirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Rheinisch-Bergischer Kreis von 463 % liegt Wermelskirchen 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wermelskirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wermelskirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.