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Nordrhein-Westfalen Rheinisch-Bergischer Kreis Burscheid

Hebesätze Burscheid

Rheinisch-Bergischer Kreis · AGS 05378008 · 18.878 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burscheid, Stadt

Gewerbesteuer
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Burscheid beträgt 445 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Rheinisch-Bergischer Kreis liegt bei 463 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wie Burscheid bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Burscheid im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 445 % setzen bundesweit 23 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 167 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 228-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Burscheid im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burscheid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burscheid 445 % Berichtsjahr 2024
Median Rheinisch-Bergischer Kreis 463 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burscheid auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Burscheid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burscheid Grundsteuer B
Leichlingen (Rhld.) 445 % 0 Prozentpunkte 750 %
Bergisch Gladbach 460 % +15 Prozentpunkte 731 %
Overath 465 % +20 Prozentpunkte 850 %
Odenthal 424 % −21 Prozentpunkte 790 %
Kürten 480 % +35 Prozentpunkte 675 %

Gewerbesteuer in Burscheid an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 445 % ergibt das 14.874,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Burscheid beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Burscheid selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Burscheid noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burscheid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burscheid?

Der Hebesatz liegt bei 445 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.874,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burscheid?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 501 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burscheid hoch?

Burscheid liegt 18 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Rheinisch-Bergischer Kreis von 463 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Burscheid selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Burscheid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.