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Hebesätze Wattendorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wattendorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wattendorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wattendorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.040-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Wattendorf vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wattendorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bamberg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wattendorf auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Wattendorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wattendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitengüßbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Frensdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Heiligenstadt i.OFr. | 380 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Königsfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Rattelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Wattendorf anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Wattendorf beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wattendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Wattendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Wattendorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 245.648 Euro | 389 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 31.250 Euro | 49 Euro |
| Grundsteuer B | 28.480 Euro | 45 Euro |
| Grundsteuer A | 29.238 Euro | 46 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 632 | |
Je Einwohner flossen Wattendorf im Berichtsjahr 2024 389 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Bei 632 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wattendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wattendorf?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wattendorf?
Wattendorf setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wattendorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Wattendorf liegt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wattendorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.